Seit 1990
Fahrschule Wichert
Unser Ziel und unsere Leidenschaft ist es, Dich durch unsere Ausbildung erfolgreich zu Deinem Führerschein zu führen.
Unser Ziel und unsere Leidenschaft ist es, Dich durch unsere Ausbildung erfolgreich zu Deinem Führerschein zu führen.
Wir vermitteln Dir hierzu das theoretische Wissen und bringen Dir stufenweise das praktische Fahren bei. Hierfür stehen Dir gut ausgestattete Unterrichtsräume sowie ein moderner Fuhrpark zur Verfügung.
AM, A1, A2, A, B196, Mofa
B, B197, BE, B96
C1, C1E, C, CE
L, T
Für weitere Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen klicke bitte hier.
Schnell zum Erfolg
Wer es eilig hat, kommt bei uns noch schneller zur erfolgreichen Prüfung! Durch unsere beiden Fahrschulen Unterrichtsstunden auch 4 mal wöchentlich möglich!
Sonderkurse, Seminare und Schulungen
Neben den Führerscheinausbildung bieten wir auch folgende Sonderkurse, Seminare und Schulung an. Diese finden nach Vereinbarung in unserem Unterrichtsraum in Aitrang statt:
- Vorbereitung zu Fahrproben im Rahmen von Fahreignungsgutachten für auffällig
gewordene Fahrer
- Fahreignungsseminare für Punkteinhaber und auffällige Fahranfänger in der Probezeit
- Module für die Weiterbildung von Berufskraftfahrern
Wir bereiten Euch sicher auf Eure theoretische Prüfung vor.
In unseren modern eingerichteten Unterrichtsräumen erfahrt Ihr in gemütlichter Atmosphäre alles, was Ihr für einen erfolgreichen Abschluss braucht.
Die Kurse finden laufend statt. So kannst Du jederzeit ohne Wartezeit starten - einfach entweder vorher anrufen oder eine Viertelstunde vor Kursbeginn direkt im
Unterrichtsraum anmelden.
Dabei kannst Du wählen, ob Du lieber Montag und Mittwoch (jeweils ab 19.00 Uhr)
in der Keltenstraße 17 in Aitrang oder Dienstag und Donnerstag (jeweils ab 19.00 Uhr) am Marktplatz 13 in Obergünzburg den Unterricht besuchen möchtest.
Unser Ziel und unsere Leidenschaft ist es, Dich durch unsere Ausbildung erfolgreich zu Deinem Führerschein zu führen.
Wir begleiten dich erfolgreich zu Deinem Führerschein
Die Führerscheinklassen im Einzelnen
Klasse B
Mindestalter 18 Jahre/17 Jahre beim begleitetem Fahren mit 17 Jahren (BF17)
Anmeldung ab 17,5 Jahren /16,5 Jahren (bei BF 17)
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A
zulässige Gesamtmasse max. 3.500 kg
maximal 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg beträgt
Einschluss AM und L
Klasse B96
Mindestalter 18 Jahre/17 Jahre (bei BF 17)
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 4.250 kg
Vorbesitz Klasse B/BF 17
Keine Prüfung erforderlich
Klasse BE
Mindestalter 18 Jahre/17 Jahre bei BF17
Kfz der Klasse B mit Anhänger
Anhänger bis maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
Vorbesitz Klasse B/BF 17
Klasse AM
Mindestalter 15 Jahre
Anmeldung ab 14,5 Jahren
Zweirädrige Kleinkrafträder
Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
Hubraum maximal 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
Maximal 2 Sitzplätze
Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
Hubraum maximal 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren und 500 cm³ bei Selbstzündungsmotoren
Leistung maximal 4 kW
Leermasse maximal 270 kg
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Maximal 2 Sitzplätze
Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren und 500 cm³ bei Selbstzündungsmotoren
Leistung max. 6 kW (maximal 4 kW bei Straßen-Quads)
Leermasse maximal 425 kg
Klasse A1
Mindestalter 16 Jahre
Anmeldung ab 15,5 Jahren
Leichtkrafträder
Hubraum maximal 125 cm³
Leistung maximal 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Leistung maximal 15 kW
Klasse A2
Mindestalter 18 Jahre
Anmeldung ab 17,5 Jahren
Krafträder
Leistung maximal 35 kW
Ursprüngliche Leistung maximal 70 kW (bei gedrosselten Krafträdern)
Verhältnis Leistung/Gewicht maximal 0,2 kW/kg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung erforderlich
Klasse A
Mindestalter 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 und 24 Jahre bei Direkteinstieg
Krafträder
Hubraum über 50cm³
Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Hubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Leistung über 15 kW
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung
Mindestalter 21 Jahre
Klasse C1
Mindestalter 18 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A
zulässige Gesamtmasse über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
Maximal 8 Personen außer dem Fahrer
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Befristet auf 5 Jahre, dann verlängern lassen
Klasse C1E
Mindestalter 18 Jahre
Zugfahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 12.000 kg
Klasse C
Mindestalter 21 Jahre1(8 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen
während oder nach der Berufskraftfahrerausbildung)
Kraftwagen über 3.500 kg
maximal 8 Personen außer dem Fahrer
Keine Kraftfahrzeuge der Klasse D1 oder D
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Klasse CE
Mindestalter 21 Jahre1(8 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen
während oder nach der Berufskraftfahrerausbildung)
Zugfahrzeug der Klasse C mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Vorbesitz der Klasse C erforderlich
Einschluss BE, C1E, T, D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Klasse L
Mindestalter 16 Jahre
Anmeldung ab 15,5 Jahre
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h
Mit Anhängern darf maximal 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
Höchstgeschwindigkeit maximal 25 km/h
Klasse T
Mindestalter 16 Jahre/15 Jahre (mit Sondergenehmigung)
Anmeldung ab 15,5 Jahren/14,5 Jahren
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h
Auch mit Anhänger
Höchstgeschwindigkeit maximal 60 km/h ab 18 Jahren
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
Höchstgeschwindigkeit maximal 40 km/h
Mindestalter 16 Jahre
Fahrschule Wichert
An der Kirche 3
87654 Friesenried
+49 (0)170 32 93 551
info@fahrschulewichert.de
Hans-Werner Wichert
+49 (0)171 99 39 998
Sascha Wichert
+49 (0)170 32 93 551
Montag und Mittwoch
in Friesenried, An der Kirche 3
um 19.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
in Obergünzburg, Marktplatz 13
um 19.00 Uhr
Seminare finden nach Vereinbarung
in unserem Unterrichtsraum
in Friesenried, An der Kirche 3 statt.
Bei uns hast Du die Auswahl:
Entscheide dich, ob Du lieber in
Kaufbeuren oder in Kempten
Deine Prüfung machen willst!